Ein Schüler, der beim Bahnsurfen auf dem Heimweg von der Schule einen Stromschlag erleidet, ist gesetzlich unfallversichert. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel entschieden. Bei einem entsprechenden Ereignis handle es sich um einen Wegeunfall, bei dem der Schutz der Schülerunfallversicherung greife. Der Aufstieg auf die Lok habe den Heimweg nicht unterbrochen.