Airlines müssen bei Verspätungen oder Annullierungen von Flügen nach Auffassung des Amtsgerichts Hannover keine Kosten für alkoholische Getränke erstatten. Diese seien keine „Erfrischung“ im Sinne der Fluggastrechteverordnung, befand das Gericht in seinem am Freitag veröffentlichten Urteil. Grund sei, dass deren „Wirkung im Regelfall gegenteilig“ sein „dürfte“.