DIE KURIOSE NACHRICHT

Nackter Vermieter

von Redaktion

Wenn der Vermieter sich nackt im Hof sonnt, ist das kein Grund für eine Mietminderung. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschieden. Durch den nackten Mann werde „die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache nicht beeinträchtigt“. Das ästhetische Empfinden spiele dabei keine Rolle, so das Gericht.

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