Wird ein Teil einer Flugreise annulliert, haben Kunden laut Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) Anspruch auf Erstattung der Kosten für den gesamten Hin- und Rückflug. Voraussetzung ist, dass die Flüge Teil einer einheitlichen Buchung sind, über die ein einziger Flugschein ausgestellt wurde. Dies gilt laut Entscheidung unabhängig vom Ort des Rückflugs (Az. X ZR 91/22).