München – Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags glaubt, dass die seit Mai geltende bayerische Wolfsverordnung gegen Bundes- und EU-Recht verstößt. Laut europäischer Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) sei „eine letale Wolfsentnahme nach nur einem Riss mit den unionsrechtlichen Artenschutzvorgaben grundsätzlich nicht vereinbar“, so die Experten, die von der FDP-Fraktion beauftragt worden waren. Auch in der nationalen Rechtsprechung sei stets von mehreren Rissen die Rede, die eine Tötung rechtfertigten, erklären die Juristen in dem 16-seitigen Papier.
In dem Gutachten werden etliche Urteile aufgeführt, die die rechtlichen Zweifel untermauern, auch des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs. Demnach sei eine kritische Phase erst erreicht, wenn sich ein Wolf wiederholt Menschen annähere und sich für Menschen zu interessieren scheine.
„Markus Söder gaukelt den Menschen eine Problemlösung vor, sein Vorstoß ist aber weder mit Bundes- noch mit Europarecht vereinbar“, sagte Bayerns FDP-Chef Martin Hagen. „Umso wichtiger, dass die Bundesregierung jetzt Eckpunkte für eine seriöse, rechtssichere Regelung erarbeitet.“
Der stellvertretende Ministerpräsident Hubert Aiwanger (FW) reagierte auf Anfrage unserer Zeitung gelassen auf die juristische Einschätzung. „Wir sehen es anders und warten auf einen Richterspruch dazu“, sagte Aiwanger. Dann könne man die Wolfsverordnung gegebenenfalls anpassen. Klagen laufen bereits. Auch Aiwanger fordert eine Bundesregelung. „Es ist skandalös, dass die Bundesregierung die Betroffenen vor Ort mit dem Wolfsproblem alleine lässt.“ mik