Bonn – Das Bundeskartellamt hat erste Missbrauchsverfahren gegen Energieversorgungsunternehmen eingeleitet, die möglicherweise zu hohe Erstattungen vom Staat wegen der Energiepreisbremsen (EPP) verlangt haben. Es handele sich um eine zweistellige Zahl von Gasversorgern, teilte die Behörde mit.
„Wir haben Anhaltspunkte dafür, dass die zugrunde liegenden Preise gegenüber den Endkunden sachlich nicht gerechtfertigt sein könnten“, erklärte Kartellamtspräsident Andreas Mundt. Weitere Verfahrenseinleitungen auch gegen Versorger in den Bereichen Fernwärme und Strom stünden bevor, erklärte Mundt weiter. Man werde „künftig alle Antragsdaten zu den Ausgleichszahlungen der antragstellenden Unternehmen einer regelmäßigen systematischen Untersuchung unterziehen“.
Verbraucherseitig gibt es Probleme bei der Berechnung der Erstattungssummen, so eine Recherche des Portals „Finanztip“: „Die Erstattungen sollen anhand des Vorjahresverbrauchs berechnet werden. Wir haben aber Fälle, bei denen nur der halbe Verbrauch angelegt wurde“, so Finanztip-Experte Benjamin Weigel. Das kostet die Betroffenen bares Geld. Weigel: „Wir – und die Verbraucherzentrale – glauben, dass die Menschen einen Anspruch darauf haben, dass falsche Verbrauchsprognosen korrigiert werden.“
Einige Anbieter wie Maingau Energie, Montana Energie und Vattenfall schlössen diese Möglichkeit aber kategorisch aus. Welchen Verbrauch die Versorger anlegen, lässt sich aus dem Informationsschreiben zu den EPP ablesen. Derweil gibt es inzwischen Tarife unterhalb der Preisbremsen.