Bonn – Bei den Energiepreisbremsen prüft das Kartellamt nach Erdgas-Versorgern jetzt auch bei Anbietern von Fernwärme, ob sie zu hohe Preise angesetzt haben. Bei mehreren Wärmeversorgern, die Vorauszahlungsanträge nach den Preisbremsen-Gesetzen gestellt haben, seien Prüfverfahren eingeleitet worden, teilte die Behörde in Bonn mit. Sie waren zuvor als „auffällig“ identifiziert worden. Bei Verstößen sind Geldbußen möglich.
„Betroffen sind weit über hundert Wärmenetze unterschiedlichster Größe in verschiedenen Regionen Deutschlands“, erklärte Behördenpräsident Andreas Mundt. „Wie schon bei Erdgas decken die eingeleiteten Verfahren auch im Wärme-Bereich circa 15 Prozent der bislang für das erste Quartal 2023 geltend gemachten Entlastungssummen ab.“ Geprüft würden Stadtwerke, Regionalversorger und industrielle Anbieter.
Die Energiepreisbremse deckelt bei Fernwärme-Haushaltskunden für 80 Prozent des prognostizierten Bedarfs den Preis pro Kilowattstunde auf 9,5 Cent. Liegt der Preis darüber, bekommen die Unternehmen die Differenz vom Staat. Hier wurde offenbar getrickst.