München – Das umstrittene Heizungsgesetz hat eine weitere Hürde genommen: Die Fraktionen von SPD, Grünen und FDP einigten sich nach weiteren, umfangreichen Änderungen auf ein Papier, das Grundlage der Expertenanhörung am Montag ist. Wäre diese Einigung nicht zustande gekommen, hätte das Gesetz nicht mehr vor der Sommerpause verabschiedet werden können.
Eine zentrale Änderung betrifft Senioren: Die ursprünglich geplante Sonderregel, wonach über 80-Jährige von der Umrüst-Pflicht auf eine Heizung mit 65 Prozent Erneuerbare-Energien-Anteil ausgenommen werden, wurde gestrichen. FDP-Fraktionsvize Carina Konrad: „Die angedachte Altersgrenze von 80 Jahren wäre verfassungsrechtlich nicht tragbar.“ Das bedeutet, dass auch Rentner, die älter als 80 sind, im Fall eines Totalausfalls ihrer alten Heizung auf Wärmepumpen oder Ähnliches umsteigen müssen.
Das Problem: Senioren bekommen von Banken oft keinen Kredit für eine derartige Investition mehr. Der Grünen-Abgeordnete Andreas Audretsch sagte aber unserer Zeitung, dass es für alle mit kleinen bis mittleren Einkommen bis zu 70 Prozent staatliche Förderung geben werde. Für die restlichen Kosten werde es auch für Ältere zinsvergünstigte Kreditprogramme geben.
Zudem gebe es eine umfangreiche Härtefall-Regelung: „Wer die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes nicht erfüllen kann – gleich aus persönlichen Umständen oder gebäudetechnischen Besonderheiten –, kann sich per Antrag von den Pflichten befreien lassen.“ Deshalb sieht auch der Sozialverband VdK kein Problem. kr