Karlsruhe/Berlin – Das Bundesverfassungsgericht hat die für morgen geplante Verabschiedung des umstrittenen Heizungsgesetzes im Bundestag in einem Eilverfahren gestoppt. Die zweite und dritte Lesung dürfe nicht in der laufenden Sitzungswoche durchgeführt werden, teilte das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe am Mittwoch mit.
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann hatte einen Antrag auf einstweilige Anordnung gestellt, weil seine Rechte als Abgeordneter durch das Gesetzgebungsverfahren erheblich verletzt worden seien. Wegen der stark verkürzten Beratungen zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) könne man keine konzeptionelle Schwächen des Gesetzespakets aufzeigen und ändern.
Die Richter gaben dem Eilantrag mit fünf zu zwei Stimmen statt. Ihrer Ansicht nach überwiegt das „Interesse an der Vermeidung einer irreversiblen Verletzung“ der vom Grundgesetz geschützten Beteiligungsrechte eines Abgeordneten den „Eingriff in die Verfahrensautonomie“ des Bundestags. Das Gesetzgebungsverfahren werde nun „lediglich verzögert“.
CDU-Fraktionschef Friedrich Merz sprach von einer „schweren Niederlage“ für die Regierung. Sie hatte sich erst Ende Juni nach langem Streit auf letzte Details des Gesetzes geeinigt.