Täter müssen ausziehen

von Redaktion

Mehr Schutz für Opfer häuslicher Gewalt

Berlin – Immer mehr Männer müssen ausziehen oder Abstand halten, weil sie ihrer Partnerin Gewalt angetan beziehungsweise angedroht haben. Das zeigt das Lagebild zur häuslichen Gewalt, das gestern vorgestellt wurde. Demnach stieg die Zahl der erfassten Tatverdächtigen im Zusammenhang mit Straftaten, bei denen das Gewaltschutzgesetz Anwendung fand, in den vergangenen fünf Jahren um elf Prozent auf 6587 Tatverdächtige 2022. Von den Tatverdächtigen waren 91,7 Prozent männlich.

Das Gewaltschutzgesetz hilft Opfern häuslicher Gewalt – vor allem durch die Möglichkeit, die eigene Wohnung nutzen zu können, ohne sie mit der gewalttätigen Person teilen zu müssen. Neben dem Verbot, die Wohnung zu betreten, greifen weitere Schutzmaßnahmen wie etwa ein Kontaktverbot. Wer gegen eine entsprechende Anordnung verstößt, riskiert eine Geldstrafe oder bis zu zwei Jahre Haft. Vergangenes Jahr zählte die Polizei 4194 Deutsche und 2393 Ausländer als Tatverdächtige, auf die dieses Gesetz Anwendung fand.

Täter müssten bereits nach dem ersten gewaltsamen Übergriff aus der Wohnung verschwinden, betonte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). „Das muss konsequent kontrolliert werden, damit Täter nicht schnell wieder zurückkehren.“

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