München – Bei der Landtagswahl am 8. Oktober dürfen insgesamt 19 Parteien und politische Vereinigungen antreten. Neben den sechs im Landtag etablierten Parteien seien 13 weitere politische Vereinigungen zugelassen, teilte Landeswahlleiter Thomas Gößl nach einer Sitzung des Landeswahlausschusses mit. Damit steht auf den Wahlzetteln eine Partei mehr als bei der Wahl vor fünf Jahren.