Berlin – Der Deutsche Richterbund (DRB) rüffelt den Cannabis-Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums. „Insbesondere wird die Justiz durch die Gesetzespläne nicht entlastet, sondern eher zusätzlich belastet“, sagte Geschäftsführer Sven Rebehn dem „RND“. Auch aus einigen Ländern kamen kritische Töne.
„Das sehr kleinteilige Gesetz würde zu einem hohen behördlichen Kontrollaufwand, zu zahlreichen neuen Streitfragen und zu vielen Verfahren vor den Gerichten führen“, kritisierte Rebehn. Es sei kaum zu erwarten, dass der Schwarzmarkt zurückgedrängt werde.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Kauf und Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis künftig straffrei bleiben soll – auch bei einem Kauf auf dem Schwarzmarkt. Im Eigenanbau zu Hause sollen bis zu drei Pflanzen erlaubt sein. „Weil der Eigenanbau oder ein Bezug über Anbauvereinigungen aber einige Hürden hat, dürfte auch die Nachfrage auf dem Schwarzmarkt im Sog des Cannabis-Gesetzes wachsen“, warnte Rebehn. Minister Karl Lauterbach (SPD) will das heikle Cannabis-Thema voraussichtlich am Mittwoch ins Bundeskabinett einbringen.