München – Krankenhäuser sollen ab April 2024 umfangreiche Informationen über die Qualität ihrer Behandlungen auf einer Internet-Plattform veröffentlichen müssen. Das geht aus einer sogenannten Formulierungshilfe der Bundesregierung für ein „Krankenhaustransparenzgesetzes“ hervor, die unserer Zeitung vorliegt. Darunter sind auch die Rate der Komplikationen sowie der Todesfälle. Durch die Veröffentlichung solle sich jeder über das Leistungsgeschehen des jeweiligen Krankenhausstandorts angemessen informieren können, heißt es.
Die Bayerische Krankenhausgesellschaft (BKG) befürchtet hingegen, der Nutzen des angedachten Gesetzes werde für Patienten überschaubar sein. „Es ist sogar eher zu befürchten, dass es zu Verwirrungen führen wird“, heißt es gegenüber unserer Zeitung. Es wäre stattdessen „zielführender, qualitativ besser und naheliegender gewesen, das seit vielen Jahren etablierte Deutsche Krankenhausverzeichnis“ zu stärken und verständlicher aufzubereiten, so die BKG. Auch Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) erkennt die Gefahr, dass sowohl Patienten „als auch das Klinikpersonal verunsichert werden“.
Unterdessen hat der Medizinische Dienst seine jährlichen Daten über Behandlungsfehler vorgelegt – mit dem Vorwurf an die Politik, den Schutz von Patienten nicht ernst zu nehmen. Es passierten hierzulande „immer wieder die gleichen Fehler“, kritisierte der Medizinische Dienst, der insgesamt 13 059 Behandlungsfehler auflistete. Die Daten sind nicht repräsentativ, da von einer hohen Dunkelziffer ausgegangen werden muss. hor/kr