Halle/München – Nach Sachsen untersagt auch Sachsen-Anhalt die Nutzung sogenannter Gendersternchen und andere Gender-Schreibweisen an Schulen. Das erklärte das Ministerium unter Eva Feußner (CDU) der „Mitteldeutschen Zeitung“ in Halle. Das Verbot bezieht sich auf Grammatik-Sonderzeichen im Wortinneren, etwa die Konstruktionen „Lehrer:innen“, „Schüler_innen“ oder „Schüler*innen“.
Feußners Ministerium begründet die Entscheidung mit dem Beschluss des Rats für deutsche Rechtschreibung: Dieser habe im Juli klargestellt, „dass die Verwendung von Sonderzeichen im Wortinneren zur Kennzeichnung verschiedener Geschlechtsidentitäten weiterhin nicht zum Kernbestand der deutschen Orthografie gehört“. Deshalb seien Gender-Schreibweisen „Normverstöße“, so das Ministerium. „Diese Zeichen sind daher im Bereich der Schule und in offiziellen Schreiben von Schulen nicht zu verwenden.“ Bei der Bewertung von Schülertexten, in denen gegendert wird, empfiehlt das Ministerium „im Rahmen der Korrektur eine Kennzeichnung“. Auch die Wertung als Fehler ist möglich, das sei aber ein „Abwägungsergebnis“.
Bayern verfährt weniger strikt. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sagte unserer Zeitung: „Wir halten Gendern an den Schulen für falsch.“ Bayerns Kultusminister Michael Piazolo (FW) erklärte indes, maßgeblich sei der Rat der Rechtschreibung. Genderzeichen seien kein „Kernbestand der deutschen Orthografie“. Lehrer sollten die Sonderzeichen markieren, aber nicht als Fehler werten. Zum Schriftverkehr von Schulen, etwa in Elternbriefen, gibt es anders als in Sachsen-Anhalt keinen Erlass. mm/dw