Berlin – Das umstrittene Heizungsgesetz soll Anfang 2024 in Kraft treten. In zwei Wochen will die Ampel-Koalition es im Bundestag beschließen – als zentrales Vorhaben auf dem Weg zu einer klimafreundlichen Wärmeversorgung.
Im Zuge der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes soll die bestehende Bundesförderung für effiziente Gebäude reformiert werden. Das neue Förderkonzept solle sicherstellen, dass die Investitionskosten niemanden überfordern, heißt es seitens der Regierungsfraktionen aus SPD, Grünen und FDP.
Derzeit gibt es zum Beispiel beim Einbau einer Wärmepumpe eine Förderung von bis zu 40 Prozent, wobei die maximal förderfähigen Investitionskosten bei 60 000 Euro pro Kalenderjahr liegen – das gilt für den Heizungstausch und weitere Effizienzmaßnahmen.
Bei der neuen Förderung soll es eine Grundförderung von 30 Prozent der Investitionskosten klimafreundlicherer Heizungen geben. Zusätzlich soll ein Einkommensbonus von 30 Prozent der Investitionskosten eingeführt werden – das soll für alle selbstnutzenden Wohneigentümer mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 40 000 Euro pro Jahr gelten. Zudem ist ein Bonus für diejenigen geplant, die schnell umrüsten. Wenn neben dem Heizungstausch andere Effizienzmaßnahmen am Gebäude vorgenommen werden, liegen die maximal förderfähigen Investitionskosten für diese Maßnahmen nach Angaben des Wirtschaftsministeriums bei höchstens 60 000 Euro pro Wohneinheit. Neben Zuschüssen für Investitionen sollen über die staatliche Förderbank KfW zinsvergünstigte Kredite mit langen Laufzeiten angeboten werden.