Doppelnamen erlaubt

von Redaktion

Kabinett billigt Entwurf für Namensrecht

Berlin – Das Namensrecht in Deutschland soll liberaler werden. Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch einen Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). Kernstück ist die Einführung echter Doppelnamen für Familien. Buschmann erklärte, es würden neue Freiheiten geschaffen. Das deutsche Namensrecht sei im Vergleich zu anderen Ländern sehr restriktiv und passe nicht zu den Bedürfnissen vieler Familien.

Ehepaare sollen künftig einen gemeinsamen Doppelnamen tragen und ihn ihren Kindern geben können. Die Neuregelung soll auch für bereits verheiratete Paare und ihre Kinder gelten.

Bisher kann nur eine oder einer der beiden Eheleute den eigenen Namen dem gemeinsamen Ehenamen hinzufügen. Kinder erhalten grundsätzlich keine Doppelnamen, es sei denn, ein Elternteil hatte bereits bei der Eheschließung einen Doppelnamen, der auch der Ehename ist. Der Entwurf sieht nun vor, dass die Kinder verheirateter sowie unverheirateter Paare künftig die Namen beider Eltern als Doppelnamen tragen können.

Damit keine Namensketten entstehen, darf es immer nur zwei Namensbestandteile geben. Kindern werden Änderungen nach einer Scheidung der Eltern erleichtert. Stiefkinder sollen leichter ihren vorherigen Namen zurücknehmen können.

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