Anklage gegen Lokführer

von Redaktion

Nach S-Bahn-Unglück von Schäftlarn kommt es zum Prozess

München – Nach dem S-Bahn-Unglück auf der S7-Strecke bei Schäftlarn (Kreis München) mit einem Toten und 51 Verletzten hat die Staatsanwaltschaft einen der Lokführer angeklagt. Ihm wird neben fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung in 51 Fällen auch die vorsätzliche Gefährdung des Bahnverkehrs vorgeworfen, wie die Staatsanwaltschaft München I mitteilte. Demnach hatte der Angeschuldigte am 14. Februar 2022 eine S7 von Wolfratshausen nach München gesteuert.

Schon vor der Einfahrt in den Bahnhof Ebenhausen-Schäftlarn verhielt er sich regelwidrig. Nach der Ausfahrt aus dem Bahnhof überfuhr der damals 54-Jährige ein Rot-Signal und wartete dann nicht die Anweisung des Fahrdienstleiters ab. Mit 57 km/h krachte sein Zug in eine stehende S-Bahn, die in der Gegenrichtung nach Wolfratshausen unterwegs war. Ein 24-jähriger Flüchtling aus Afghanistan starb und 51 Personen, darunter auch beide Lokführer, wurden teils schwer verletzt. Außerdem entstand ein Sachschaden von sieben Millionen Euro. Die beiden S-Bahnen und das Gleis wurden damals demoliert.

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