Klimakleber müssen nicht zahlen

von Redaktion

Berliner Polizei darf vorerst keine Gebühren verlangen

Berlin – Die Berliner Polizei darf vorerst keine Gebühren von Klimaklebern dafür verlangen, dass sie die Demonstranten von der Straße löst und wegträgt. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin laut einem am Dienstag verkündeten Beschluss in einem Eilverfahren. Das Gericht gab damit dem Antrag eines Klimaaktivisten statt (VG 1 L 363/23). Der Mann hatte sich im Juni 2022 zusammen mit anderen Aktivisten auf einer Straßenkreuzung in Berlin festgeklebt, um so gegen die Klimapolitik der Bundesregierung zu demonstrieren.

Im April dieses Jahres erhielt der Demonstrant einen Gebührenbescheid über 241,00 Euro. Die Polizeibehörde stützte sich dabei auf die Gebührenordnung für die Benutzung polizeilicher Einrichtungen. Zur Begründung hieß es, der Straßenverkehr sei durch die Sitzblockade erheblich behindert worden.

Nachdem der Demonstrant erfolglos Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt hatte, erhob er dagegen Klage. Darüber wurde im aktuellen Verfahren noch nicht entschieden. Sein Eilantrag gegen den sofort vollziehbaren Gebührenbescheid hatte nun jedoch Erfolg.

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