DIE KURIOSE NACHRICHT

Freier Mitarbeiter

von Redaktion

Ein Chef eines Schweizer Unternehmens hat seinen Mitarbeiter bei der Einreise nach Deutschland vor dem Gefängnis bewahrt. Er bezahlte den Großteil einer Geldstrafe für den Kollegen, gegen den ein Vollstreckungshaftbefehl wegen Urkundenfälschung vorlag. Von den 7200 Euro hätte der lediglich 1000 aufbringen können. Für den Rest stand dann der Chef gerade.

Artikel 8 von 11