Patienten können von Ärzten und anderen Behandlern unentgeltlich eine erste Kopie ihrer Patientenakte verlangen. Erst für eine weitere Kopie darf dann Geld verlangt werden, wie am Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied. Anderweitige deutsche Regelungen sind danach mit EU-Recht nicht vereinbar. (Az. C-307/22)