Größere Gondeln, längere Betriebszeiten – mit den Plänen zur Erneuerung der Kampenwandbahn konnte sich der Bund Naturschutz so gar nicht anfreunden und klagte gegen den Bescheid des Landratsamtes Rosenheim vom Sommer 2022. Und bekam jetzt weitgehend recht: „Die seilbahnrechtliche Genehmigung ist nach Ansicht der zuständigen Kammer unbestimmt und damit rechtswidrig“, hieß es dazu am gestrigen Mittwoch seitens des Gerichts. Gegen das Urteil können die Beteiligten innerhalb eines Monats die Zulassung der Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof beantragen. Foto Sautter