Das Verwaltungsgericht Würzburg entscheidet nächste Woche darüber, ob ein Weihnachtsmarktbesuch mit der gehbehinderten Oma in Bremen eine dreitägige Schulbefreiung rechtfertigt. Geklagt haben die Eltern zweier Erst- und Viertklässler – der Vater ist Rechtsanwalt –, die eine Befreiung von Donnerstag bis Montag beantragt hatten. Die Schulleitung lehnte ab.