Krankmeldung per Telefon

von Redaktion

Patienten können sich für fünf Tage krankschreiben lassen

Berlin – Patienten können sich unter bestimmten Voraussetzungen künftig telefonisch von ihrer Arztpraxis krankschreiben lassen. Die Regelung gilt ab sofort, wie der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken am Donnerstag mitteilte.

Demnach greift die Regel für Patienten, die in der jeweiligen Arztpraxis bekannt sind sowie keine schweren Symptome haben. Voraussetzung ist außerdem, dass keine Videosprechstunde möglich ist. Zudem dürfen die Betroffenen keine schweren Symptome haben. Ärzte können dann eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für maximal fünf Tage ausstellen. Die telefonische Krankschreibung soll die Praxisteams entlasten und das Infektionsrisiko in den Wartezimmern senken.

Während der Corona-Krise wurde die Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung mehrfach verlängert. Im April ist sie ausgelaufen. Jetzt wird die Regelung dauerhaft verankert. „Gerade in der Erkältungssaison hilft sie dabei, Ansteckungen zu vermeiden und Arztpraxen zu entlasten“, sagt der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt der „Rheinischen Post“.

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