Karlsruhe – Am Dienstag, kurz nach 10 Uhr, ist es aller Voraussicht so weit: Dann urteilt das Bundesverfassungsgericht über eine mögliche Wiederholung der Bundestagswahl 2021 in Berlin. Die Wahl am 26. September 2021 war in vielen Wahllokalen in der Bundeshauptstadt chaotisch verlaufen: Es gab lange Schlangen und Wartezeiten, falsche oder fehlende Stimmzettel. Wahllokale mussten vorübergehend schließen oder blieben bis weit nach 18 Uhr geöffnet.
1713 Einsprüche gegen die Bundestagswahl im Land Berlin wurden beim Bundestag erhoben, eine davon kam vom Bundeswahlleiter. Der Bundestag beschloss mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen SPD, Grüne und FDP mehr als ein Jahr später, dass die Wahl in Berlin teilweise wiederholt wird. Betroffen wären demnach 327 der 2256 Wahlbezirke der Hauptstadt sowie 104 der 1507 Briefwahlbezirke. Aus Sicht der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag ist das zu wenig. Demnach ist der Beschluss rechtswidrig, weil der Bundestag die Wahl in sechs vom Bundeswahlleiter angefochtenen Wahlkreisen nicht insgesamt für ungültig erklärt habe. Die Fraktion reichte eine Wahlprüfungsbeschwerde in Karlsruhe ein. (Az. 2 BvC 4/23) Darüber entscheiden nun die Richter des Zweiten Senats am höchsten deutschen Gericht.