Kreuz-Erlass hat Bestand
Bundesverwaltungsgericht bestätigt bayerische Regelung
Leipzig/München – In Eingangsbereichen von Dienstgebäuden in Bayern dürfen weiterhin Kreuze hängen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gestern entschieden. Demnach verletzt der sogenannte Kreuz-Erlass weder die Weltanschauungsfreiheit noch die staatliche Neutralitätspflicht. Die Richter