Kreuz-Erlass hat Bestand

von Redaktion

Bundesverwaltungsgericht bestätigt bayerische Regelung

Leipzig/München – In Eingangsbereichen von Dienstgebäuden in Bayern dürfen weiterhin Kreuze hängen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gestern entschieden. Demnach verletzt der sogenannte Kreuz-Erlass weder die Weltanschauungsfreiheit noch die staatliche Neutralitätspflicht. Die Richter urteilten, die Klage des religionskritischen Bundes für Geistesfreiheit in München und in Bayern sei unbegründet.

Die Regelung des Freistaates sei „eine bloße Verwaltungsvorschrift ohne rechtliche Außenwirkung“ und verletze deshalb keine Rechte der Kläger, erläuterte das Gericht und wies damit eine Revision zurück. Auch der Grundsatz der weltanschaulich-religiösen Neutralität des Staates werde nicht verletzt.

Ministerpräsident Markus Söder (CSU) zeigte sich zufrieden: „Das Kreuz ist ein Zeichen unserer christlichen und kulturellen Prägung. Es gehört zu Bayern“, sagte er.

Der Bund für Geistesfreiheit indes will weitere Rechtsmittel prüfen: „Wenn wir dürfen, gehen wir bis vors Bundesverfassungsgericht“, drohte eine Sprecherin an.

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