München – Eineinhalb Jahre nach dem tragischen Zugunglück mit fünf Toten bei Burgrain (Kreis Garmisch-Partenkirchen) liegt nun die Anklageschrift gegen drei Bahnmitarbeiter vor. Die Ermittler werfen ihnen demnach fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vor. Die Staatsanwaltschaft München II wollte sich nicht dazu äußern. Ob es zu einem Prozess kommt, muss nun nach Eingang der Anklagen das Gericht entscheiden.