Ampel-Wende beim Bürgergeld

von Redaktion

Heil legt Entwurf vor: Doch Sanktionen gegen Arbeitsverweigerer

Berlin – Wer sich immer wieder weigert, einen Job anzunehmen, soll wochenlang kein Bürgergeld bekommen. Das sieht ein Gesetzentwurf aus dem Arbeitsministerium von Hubertus Heil (SPD) vor. Im Kabinett sind sie noch nicht endgültig abgestimmt.

Das Ministerium argumentiert im Entwurf, es gebe „einige wenige“ Bezieher von Bürgergeld, die Jobangebote beharrlich verweigerten. „Die überwältigende Mehrheit der Leistungsbeziehenden weiß, dass Arbeit einen Unterschied macht, und arbeitet konstruktiv mit“, sagte Heil der „Bild“. „Klar ist aber: Wer dabei nicht mitzieht und sich allen Angeboten verweigert, muss mit härteren Konsequenzen rechnen.“

Der Bürgergeld-Regelsatz von 563 Euro im Monat (für Alleinstehende) soll komplett wegfallen, wenn jemand eine zumutbare Arbeit nicht annimmt – und zwar für einen Zeitraum von bis zu zwei Monaten. Lediglich die Kosten für Unterkunft und Heizung zahlt der Staat weiter, damit diese Arbeitslosen nicht obdachlos werden. Aktuell dürfen die Jobcenter maximal 30 Prozent des Bürgergelds kürzen. Das Bundesverfassungsgericht ließ zuletzt aber eine Verschärfung für Fälle zu, wenn ohne wichtigen Grund ein zumutbares Arbeitsangebot verweigert wird.

Laut Gesetzentwurf könnten so rund 170 Millionen Euro pro Jahr gespart werden. Eine Zahl der Betroffenen ist nicht genannt. Zuletzt gab es nur gegen 23 400 Personen Sanktionen wegen schlechter Mitwirkung.

Bayern forderte jüngst in einem Bundesrats-Antrag weitere Sanktionen – unter anderem, wenn unentschuldigt ein Termin zur beruflichen Wiedereingliederung verpasst wird.  dpa/cd    » KOMMENTAR

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