Greiling/München – Das Verwaltungsgericht München hat am Freitag per Eilbeschluss untersagt, dass das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen der Gemeinde Greiling Asylbewerber zuweisen darf. Diese Entscheidung dürfte bayernweit Folgen haben. Der Gemeindetag rechnet damit, dass viele weitere Klagen folgen werden. „Wir sehen uns durch diesen Eilbeschluss bestärkt“, sagt Sprecher Wilfried Schober.
Eine Zuweisung von Asylbewerbern sei ein rechtswidriger Eingriff in das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinde Greiling, begründet das Gericht seine Entscheidung. Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern sei Aufgabe des Freistaats. Das bayerische Aufnahmegesetz sieht nur eine Mitwirkungspflicht der Kommunen vor – die reiche aber nicht so weit, dass das Landratsamt den Gemeinden Flüchtlinge zuweisen kann. Aus Solidarität hätten viele Kommunen versucht, Kapazitäten für die Unterbringung zu schaffen, sagt Gemeindetagssprecher Schober. Das Landratsamt in Bad Tölz hatte nun versucht, Greiling Menschen zwangszuzuweisen. Deshalb zog die Gemeinde vor Gericht. Der Eilbeschluss ist bindend, bis ein Urteil im Hauptverfahren gefallen ist. Das kann aber noch mehrere Monate dauern.
Der Freistaat hat nun zwei Wochen Zeit, dagegen Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einzulegen. Das sei aber nicht geplant, sagt eine Sprecherin des Innenministeriums. Dort geht man nicht davon aus, dass viele weitere Klagen folgen werden. Greiling sei ein Einzelfall, Zwangszuweisungen an die Gemeinden von staatlicher Seite seien in Bayern nicht vorgesehen. kwo