Washington – Der ehemalige US-Präsident Donald Trump kann nach Auffassung eines Berufungsgerichts für seine Handlungen im Amt strafrechtlich verfolgt werden. Mit der Entscheidung lehnte das Gericht am Dienstag einen Antrag Trumps ab. Endgültig dürfte die Frage aber erst vom Obersten Gericht des Landes geklärt werden. In der Begründung des Berufungsgerichts hieß es, das Gericht habe die von Trump geltend gemachten Interessen an einer Immunität sorgfältig abgewogen „gegen die wichtigen öffentlichen Interessen, die dafür sprechen, diese Strafverfolgung fortzusetzen“.
Trump verbucht damit eine schwere juristische Niederlage. Diese war aber zu erwarten – bei einer Anhörung hatte sich das Berufungsgericht bereits skeptisch gezeigt und angedeutet, der Argumentation von Trumps Anwälten nicht zu folgen. Es ist davon auszugehen, dass der Republikaner Berufung einlegen wird und sich der Supreme Court einschaltet.
Von dessen Urteil hängt ab, ob das Verfahren wegen versuchten Wahlbetrugs gegen Trump in der Hauptstadt fortgesetzt werden kann. Die zuständige Richterin hatte den Beginn des Prozesses bis zur endgültigen Klärung der Immunitätsfrage auf unbestimmte Zeit verschoben. Der 77-Jährige will für die Republikaner kandidieren.