Sperrklausel bei EU-Wahl

von Redaktion

„Die Partei“ scheitert mit Klage in Karlsruhe

Karlsruhe – Die Satirepartei „Die Partei“ ist beim Bundesverfassungsgericht mit ihren Anträgen gegen eine Sperrklausel bei Europawahlen erfolglos geblieben. Die höchsten deutschen Richter haben in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss einen Antrag der Partei und eine Verfassungsbeschwerde ihres Vorsitzenden als unzulässig verworfen.

Die Anträge richteten sich gegen die deutsche Zustimmung zu dem EU-Vorhaben. Bundestag und Bundesrat haben den Weg für die Einführung einer Sperrklausel bereits freigemacht. Das Gesetz ist aber noch nicht in Kraft getreten. Aktuell gibt es in Deutschland bei Europawahlen keine gesetzliche Sperrklausel. Tritt der EU-Beschluss in Kraft, ist Berlin verpflichtet, eine Mindestschwelle von wenigstens zwei Prozent einzuführen, ab der Parteien einen Sitz im EU-Parlament bekommen.

„Die Partei“ und ihr Vorsitzender sehen sich durch die Einführung der Sperrklausel in ihren Rechten auf Chancengleichheit der politischen Parteien und auf Gleichheit der Wahl verletzt. Laut Bundesverfassungsgericht haben die Kläger aber nicht substantiiert dargelegt, inwieweit die mit der Zustimmung Deutschlands einhergehende Verpflichtung zur Einführung einer Sperrklausel ihre verfassungsmäßigen Rechte verletzt.

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