Corona-Ausnahme bei Eigentümern
Karlsruhe – Während der Corona-Pandemie waren Versammlungen von Wohnungseigentümern auch schriftlich möglich – dabei gefasste Beschlüsse sind gültig, hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Er wies auf die Ausnahmesituation hin. Verwalter hätten sich in einer unauflöslichen Konfliktsituation be