Karlsruhe – Während der Corona-Pandemie waren Versammlungen von Wohnungseigentümern auch schriftlich möglich – dabei gefasste Beschlüsse sind gültig, hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Er wies auf die Ausnahmesituation hin. Verwalter hätten sich in einer unauflöslichen Konfliktsituation befunden, entweder das Wohnungseigentumsrecht oder das Infektionsschutzrecht zu missachten.