Verteidigung fordert Freispruch im Hanna-Prozess

von Redaktion

Die Verteidigung hat im Prozess um den Tod der Studentin Hanna Freispruch für den Angeklagten (22) gefordert. Der Indizienprozess habe keine Beweise für die Täterschaft ihres Mandanten erbracht. Auf „gefährliche Körperverletzung in Tatmehrheit mit Mord“ plädierte dagegen die Staatsanwaltschaft und forderte eine Haftstrafe von neuneinhalb Jahren. Der Angeklagte verzichtete auf ein letztes Wort. Der gestrige Prozesstag fand unter großen Sicherheitsvorkehrungen statt: Es hatte eine Amokdrohung gegeben. Im Bild: Die Zweite Jugendkammer mit Vorsitzender Richterin Jacqueline Aßbichler (Mitte) sowie den Beisitzern Dorothea Bartschmid und Stefan Salzinger. Foto KRETZMER-DIEPOLD

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