Gericht erlaubt Bahn-Streik

von Redaktion

GDL legt heute Schienenverkehr lahm – Regierung will nicht eingreifen

München – Stillstand statt Mobilität: Die Deutsche Bahn ist vorerst mit dem Versuch gescheitert, den geplanten Lokführerstreik mit juristischen Mitteln zu stoppen. Das Arbeitsgericht Frankfurt lehnte am späten Montagabend eine einstweilige Verfügung gegen den Streikaufruf der Gewerkschaft GDL ab. Gegen die Entscheidung ist eine Berufung möglich.

Um das Streikrecht entspinnt sich eine immer schärfere politische Debatte. „Das Streikrecht darf nicht für persönliche Machtfantasien missbraucht werden“, sagte CSU-Generalsekretär Martin Huber. Er, aber auch andere Politiker forderten ein Eingreifen von Verkehrsminister Volker Wissing (FDP). Die Bundesregierung lehnt dies ab. „Wir mischen uns in Tarifverhandlungen grundsätzlich nicht ein“, sagte ein Regierungssprecher.

Trotz der kurzfristigen Streikankündigung bietet die Bahn heute erneut einen Notfahrplan im Fernverkehr an. Man hoffe „in Bayern wieder ein zu den letzten Streiktagen vergleichbares Grundangebot“ ermöglichen zu können, sagte ein Bahn-Sprecher unserer Zeitung. Bei den vorigen Streiks bot die Bahn rund 20 Prozent des üblichen Fernverkehrs an.

Während des Ausstands bis Mittwoch, 2 Uhr früh, verkehren alle S-Bahn-Linien mindestens im Stundentakt. Die Linie S1 verkehrt zwischen Ostbahnhof und Freising im 60-Minuten-Takt und fährt nicht zum Flughafen. Die S 2 verkehrt zwischen Markt Schwaben und Dachau alle 20 bis 40 Minuten, auf den übrigen Abschnitten im Stundentakt. Die Linien S 3, S 4, S 6 und S 7 verkehren im Stundentakt. Die S 8 fährt zwischen Pasing und Flughafen alle 20 Minuten. cd/mik/dw

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