DIE KURIOSE NACHRICHT

Kneipen-Testament

von Redaktion

Ein Testament ist auch auf einem Kellnerblock rechtens, so das Oberlandesgericht Oldenburg (AZ 3 W 96/23). Nach dem Tod eines Gastwirts aus Ostfriesland legte seine Partnerin einen Kellnerblock vor, den sie im Gastraum hinter der Theke gefunden hatte. Darauf hatte der Gastwirt mit Datum und Unterschrift vermerkt, dass seine Partnerin alles bekommen soll.

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