Straßburg – Die EU-Staaten wollen beim Eintreiben von Bußgeldern und Geldstrafen wegen Verkehrsverstößen stärker zusammenarbeiten. Derzeit würden etwa 40 Prozent der grenzüberschreitenden Verstöße nicht geahndet, teilte das Europaparlament mit. Daher hätten sich Unterhändler des Parlaments und der EU-Staaten darauf geeinigt, Amtshilfeverfahren zwischen den Ländern zu stärken. Die Einigung muss noch vom Parlament und den nationalen Ministern abgesegnet werden, in den meisten Fällen ist das Formsache.
Konkret sieht die Einigung vor, dass Behörden des Heimatlandes von Verkehrssündern künftig Bußgelder und Geldstrafen eintreiben können, die in anderen Staaten verhängt wurden. Voraussetzung sei, dass der Staat in dem das Vergehen begangen wurde, darum bittet, die Sanktion mehr als 70 Euro betrage und alle anderen Rechtswege ausgeschöpft seien.
Zudem wird eine Liste von Verkehrsverstößen erweitert, die ein grenzüberschreitendes Verfahren auslösen und zu Geldstrafen für gefährliches Fahren führen können. Dazu gehören Trunkenheit am Steuer, gefährliches Überholen sowie Fahrerflucht.