Behörden dürfen nicht gendern

von Redaktion

Erlass der Staatsregierung: In Schülertexten wird es toleriert

München – In Bayerns Schulen, Hochschulen und Behörden ist die Verwendung von geschlechtersensibler Gendersprache künftig ausdrücklich verboten. Das Kabinett beschloss am Dienstag wie angekündigt die dafür notwendige Änderung der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates. „Für uns ist die klare Botschaft, Sprache muss klar und verständlich sein“, sagte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU).

Verboten sind nun mehrgeschlechtliche Schreibweisen durch Wortbinnenzeichen wie Gender-Gap, Genderstern, Doppelpunkt oder Mediopunkt im dienstlichen Schriftverkehr. Der Bayerische Lehrer- und Lehrerinnenverband (BLLV) hätte sich „mehr Selbstbestimmung“ gewünscht. Es sei aber zu begrüßen, dass Lehrkräfte nicht verpflichtet würden, Gendern in Schulaufgaben als Fehler zu werten. Das Kultusministerium bestätigte dies auf Anfrage unserer Zeitung. Lehrer seien angewiesen, die Verwendung von Genderzeichen „wie bisher bei der Korrektur als Normabweichung“ zu markieren, aber nicht „in die Bewertung einzubeziehen“. SPD, Grüne und AWO kritisierten das Verbot. dw

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