München – Bayern hat einen harten Strafenkatalog für Verstöße gegen das Cannabis-Gesetz vorgelegt. Wer in Gegenwart von Kindern kifft, muss mit 1000 Euro Strafe rechnen. Wer die Abstandsregeln zu Schulen unterschreitet, soll zumindest 500 Euro zahlen. Der mit Spannung erwartete Strafenkatalog „Konsumcannabis“ liegt unserer Zeitung vor.
Für das Cannabis-Gesetz, das gegen Bayerns Willen durchgesetzt wurde, ist die Bundesregierung zuständig, für die Verordnung der Bußen hingegen das Land. Hier wird die von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) angekündigte extrem harte Linie durchgezogen, gültig bereits seit Anfang April.
Das könnte bei Konsumenten noch für manch unangenehme Überraschung sorgen. Die Abstandsregeln sind im Bundesgesetz etwas kurios formuliert, „Sichtweite“ oder „100 Meter“ vor Schule, Spiel- oder Sportplatz. 500 Euro werden in Bayern nun außerdem beim Kiffen in Fußgängerzonen zwischen 7 bis 20 Uhr fällig, 300 Euro beim Konsum in militärischen Bereichen. Wer etwas mehr als die erlaubten Mengen mitführt, riskiert Bußgelder von 500 bis 1000 Euro.
Auch die späteren Anbauvereine werden schon restriktiv geregelt. Wer zum Beispiel in mehr als einer Vereinigung Mitglied wird, muss 300 Euro Strafe fürchten. Wenn die Anbauvereine ihre Produkte an Nichtmitglieder abgeben oder nicht aufs Alter achten, drohen bis zu 750 Euro.
Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) sagte unserer Zeitung: „Bayern wird dieses gefährliche Gesetz der Bundesregierung möglichst restriktiv auslegen.“ In anderen Bundesländern ist noch kein Strafenkatalog bekannt. cd