Karlsruhe – Bislang gilt im Familienrecht ein eherner Grundsatz: Ein Kind kann und darf nur zwei rechtliche Elternteile haben. Der lange unverrückbare Grundsatz könnte nun ins Wanken geraten. Das Bundesverfassungsgericht hat seine jetzt veröffentlichte Entscheidung über eine Verfassungsbeschwerde überraschend genutzt, einen Weg hin zur rechtlichen Anerkennung von Mehr-Eltern-Familien anzudeuten.