Schon mit 12 Jahren vor Gericht?

von Redaktion

Justizminister Eisenreich für Debatte um frühere Strafmündigkeit

München – Die in Deutschland geltende Strafmündigkeit ab 14 Jahren gehört aus der Sicht von Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) auf den Prüfstand. „Aus meiner Sicht müssen wir ernsthaft eine Absenkung der Strafmündigkeit bei schweren Gewalttaten diskutieren“, sagte er am Freitag in München. Notwendig sei „schnell eine interdisziplinäre Studie zum psychologischen Entwicklungsstand von Kindern, um auf Basis wissenschaftlicher Daten fundiert entscheiden zu können“.

Hintergrund der Forderung ist der rapide Anstieg bei schweren Straftaten von Tätern unter 14 Jahren in der Kriminalstatistik. „Die furchtbaren Straftaten von Kindern erschüttern mich zutiefst“, betonte Eisenreich. Bayern verlangt bereits seit dem vergangenen Jahr eine entsprechende Studie. „Ich fordere den Bundesjustizminister auf, zu handeln; denn die Daten müssen bundesweit erhoben werden.“

In der Kriminalstatistik 2023 sind 24 Straftaten gegen das Leben ausgewiesen, die von Kindern unter 14 verübt wurden. Rohheitsdelikte wie Körperverletzung oder Raub haben laut Statistik 30 619 strafunmündige Täter begangen.

Die Absenkung der Strafmündigkeit ist aber unter Juristen sehr umstritten – sogar innerhalb der CSU sind Experten unterschiedlicher Ansicht. So betonte vor wenigen Tagen der Arbeitskreis der Juristen in der Partei, er stehe einer Absenkung der Strafmündigkeit skeptisch gegenüber. Besser sei es, spezielle Gerichtsverfahren einzuführen, in denen die Straftaten unter Anwesenheit der Kinder und ihrer  Eltern von Staatsanwaltschaft und Jugendgericht aufgearbeitet würden.

Artikel 1 von 11