München – In Bayern wird das Kiffen in Biergärten und auf Volksfesten – allen voran auf der Wiesn – komplett verboten. Zudem gibt es ein allgemeines Kiff-Verbot für den Englischen Garten in München und auch für weitere Gartenanlagen der bayerischen Schlösserverwaltung. Das hat das Kabinett am Dienstag in München beschlossen, es setzt damit entsprechende Pläne aus der Vorwoche in die Tat um (wir berichteten). Kommunen können das Cannabis-Rauchen in bestimmten Bereichen eigenständig untersagen, etwa in der Nähe von touristischen Sehenswürdigkeiten, in Freibädern und Freizeitparks.
Außerdem sollen Cannabis-Produkte in Bayern grundsätzlich vom gesetzlichen Rauchverbot umfasst werden, das ohnehin in Innenräumen gilt. Das Kiff-Verbot gilt aber auch in Raucherräumen, Raucherbereichen und in Außenbereichen von Gaststätten und Cafés. Das Gesetz soll bis zu den Pfingstferien vorgelegt werden.
Die bayerische Polizei stellt im Grenzgebiet zu Österreich vermehrt Cannabis-Pflanzen sicher, die illegal eingeführt werden; im Nachbarland ist der Verkauf unter Vorgaben erlaubt. caz/dpa