Neues Wahlrecht in Karlsruhe

von Redaktion

Verfassungsrichter verhandeln über insgesamt sieben Klagen

Karlsruhe – Vor dem Bundesverfassungsgericht beginnt heute die wohl brisanteste Verhandlung des Jahres: Die Karlsruher Richter befassen sich mit dem neuen Wahlrecht, das die Ampel-Koalition vergangenes Jahr gegen großen Widerstand vor allem von CSU und Linkspartei durchgesetzt hatte. Beiden könnten die Änderungen bei kommenden Wahlen gefährlich werden. Insgesamt wird über sieben Verfahren verhandelt. (Az. 2 BvF 1/23 u.a.)

Ziel der Reform ist es, den Bundestag fix auf 630 Abgeordnete zu verkleinern. Dazu sollen Überhang- und Ausgleichsmandate wegfallen, die das Parlament bisher aufblähen. Auch soll die Grundmandatsklausel wegfallen, die es einer Partei bisher erlaubte, mit unter fünf Prozent der Zweitstimmen ins Parlament einzuziehen, wenn sie mindestens drei Direktmandate gewinnt.

Beides könnte die CSU treffen, die zuletzt bundesweit nur knapp über die fünf Prozent kam. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder betonte gestern erneut, dass er die Reform für verfassungswidrig hält. Die mündliche Verhandlung in Karlsruhe ist auf zwei Tage angesetzt, ein Urteil fällt aber erst in einigen Monaten.

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