Kiew – Kurz nach Verabschiedung eines neuen verschärften Mobilisierungsgesetzes hat das ukrainische Außenministerium den Stopp von Konsulardiensten für ins Ausland geflüchtete wehrpflichtige Männer angeordnet. Er habe entsprechende Maßnahmen verfügt, teilte Außenminister Dmytro Kuleba mit, ohne Details zu nennen. „Der Aufenthalt im Ausland befreit den Bürger nicht von seinen Pflichten gegenüber dem Vaterland.“
Zuvor war in ukrainischen Medien ein Brief von Kulebas Stellvertreter Andrij Sybiha aufgetaucht, demzufolge konsularische Dienstleistungen für Männer im wehrpflichtigen Alter zwischen 18 und 60 Jahren vorläufig einzustellen sind. Ausnahme ist die Ausstellung von Dokumenten, die für eine Rückkehr in die Ukraine erforderlich sind. Das neue Gesetz sieht dabei für die Erteilung von konsularischen Diensten die Vorlage eines aktuellen Wehrpasses für diese Männer vor, den sie nur im Land selbst erhalten können. Dem ukrainischen Innenminister Ihor Klymenko zufolge fahndet seine Behörde bereits nach Hunderttausenden, die Einberufungsbescheide und Musterungsvorladungen ignoriert haben.