DIE KURIOSE NACHRICHT

Schwere Wurst

von Redaktion

Nicht essbare Wursthüllen sowie die zugehörigen Wurstendenabbinder zum Verschließen der Hüllen gehören bei fertigverpackten Leberwürsten einem Gerichtsurteil zufolge zur Füllmenge. Das Oberverwaltungsgericht von Nordrhein-Westfalen in Münster hob am Freitag eine gegenteilige Entscheidung des Landesbetriebs für Eichwesen auf.

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