Neuer Fördertopf für Heizungen

von Redaktion

Bund öffnet Programm in mehreren Stufen für Vermieter

Berlin – Ab sofort können weitere Gruppen staatliches Fördergeld für den Austausch alter Gas- und Ölheizungen gegen klimafreundlichere Alternativen beantragen. Das Verfahren ist nun auch für private Eigentümer von Mehrfamilienhäusern – also Vermieter – und für Wohnungseigentümergemeinschaften etwa mit Zentralheizung möglich, wie die zuständige Förderbank KfW und das Bundeswirtschaftsministerium mitteilten.

Eigentümer bestehender Einfamilienhäuser, die diese selbst bewohnen, konnten bereits seit dem 27. Februar Unterstützung für den Wechsel beantragen. Rund 27 000 Anträge sind laut Wirtschaftsministerium bislang eingegangen. Private Vermieter von Einfamilienhäusern, ebenso Inhaber in Wohnungseigentümergemeinschaften, die die Heizung in der eigenen Wohnung erneuern möchten, starten im August. Auch Kommunen und Unternehmen können dann Anträge stellen.

Maximal 70 Prozent an Förderung ist möglich – je nach Voraussetzungen. Für jeden, ob Wohn- oder Geschäftsgebäude, sind 30 Prozent vorgesehen. Es gibt Wärmepumpen-, Effizienz- und Tempo-Zuschläge.

Artikel 5 von 11