München – Die Cannabis-Legalisierung in Bayern läuft schleppend. Seit dem 1. Juli kann eine Genehmigung für den Anbau von Cannabis beantragt werden. Allerdings liegen beim Landesamt für Gesundheit erst zwölf Anträge vor. Die Genehmigungen lassen auf sich warten: Voraussetzung ist der Nachweis eines Präventionsbeauftragten – die staatliche Schulung gibt es in Bayern aber frühestens ab September 2024.
Eine Anbauvereinigung darf künftig Cannabis an ihre Mitglieder zur Deckung des eigenen Bedarfs abgeben. Erlaubt sind höchstens 25 Gramm pro Tag und höchstens 50 Gramm Cannabis pro Monat je Mitglied. Grundlage ist Bundesrecht, Ausführung und Kontrolle sind Sache des Landes.
Die Grünen-Landesvorsitzende Eva Lettenbauer zeigt sich „nicht überrascht“, dass es in Bayern noch keine Genehmigung für einen Cannabis-Club gibt. Markus Söder (CSU) habe mehrfach angekündigt, das Gesetz besonders streng auszulegen. „Die Realität ist eine Farce: Die Staatsregierung schikaniert mögliche Antragsteller und verschwendet Millionen für eine Kontrolleinheit.“ Das Landesamt für Gesundheit wird die Clubs mit einer neuen Kontrolleinheit überprüfen, dafür sind 20 zusätzliche Planstellen im Doppelhaushalt vorgesehen.
Heute will der Landtag das Cannabisfolgenbegrenzungsgesetz verabschieden. Es regelt unter anderem das Kiff-Verbot in Biergärten und auf Volksfesten. Der CSU-Fraktionsvorsitzende Klaus Holetschek sagt: „Das schützt die passiv betroffene Bevölkerung vor stark gesundheitsschädlichem Cannabisrauch und ist ein ganz wichtiges Signal für den Jugend- und Gesundheitsschutz.“ caz/cd