Berlin – Die Bundesregierung muss ihr Nationales Luftreinhalteprogramm in Teilen nachschärfen. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg entschieden. Die bisher aufgelisteten Maßnahmen reichten nicht in allen Punkten aus, um Europas Ziele bei der Reduzierung des Ausstoßes von Luftschadstoffen zu erreichen. Damit hat die Deutsche Umwelthilfe erneut erfolgreich gegen die Bundesregierung geklagt. Sie wollte mit dem Verfahren eine Senkung des Ausstoßes von Ammoniak, Stickoxiden und Feinstaub erreichen. Erst Mitte Mai hatte das OVG entschieden, dass die Ampel ihr Klimaschutzprogramm nachbessern muss.