Sprachtests für Kita-Kinder

von Redaktion

Deutschkenntnisse werden mit viereinhalb Jahren geprüft

München – Die bayerische Staatsregierung führt verpflichtende Sprachtests im vorletzten Kita-Jahr ein. Alle Kinder würden dann im Alter von etwa viereinhalb Jahren auf ihre Deutschkenntnisse getestet, hieß es gestern nach der Kabinettssitzung. Sollte ein Förderbedarf festgestellt werden, werde das Kind „zum Besuch einer Kita mit integriertem Vorkurs Deutsch“ verpflichtet. Hintergrund sei, dass „gute Deutschkenntnisse“ eine „elementare Voraussetzung“ für den Grundschulbesuch seien.

Vorgenommen werden die Sprachtests durch die örtlichen Grundschulen. Vom Sprachtest befreit werden können Kinder, die von einer staatlich geförderten Kita eine Bescheinigung erhalten, dass „kein erheblicher Sprachförderbedarf besteht“. Bei der Schulanmeldung im letzten Kindergartenjahr wird dann noch einmal ein „Sprachscreening“ vorgenommen. Kinder, die dann noch keine ausreichenden Deutschkenntnisse hätten und bis dahin keine Fördermaßnahme durchlaufen hätten, würden von der Einschulung zurückgestellt, hieß es. Erstmals angewandt wird das Verfahren für die Kinder, die im September 2026 eingeschult werden.

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