Karlsruhe/München – Das Bundesverfassungsgericht kippt zumindest einen Teil des umstrittenen neuen Wahlrechts. Die Regel, wonach die CSU bei einem mäßigen Ergebnis in Bayern künftig bundesweit an der Fünf-Prozent-Hürde scheitern und ganz aus dem Bundestag fliegen sollte, ist gestoppt. Man habe eine „Wahlmanipulation der Ampel entlarvt“, sagte CSU-Chef Markus Söder, einer der Kläger in Karlsruhe.
Andere Teile des 2023 nach heftigen politischen Kämpfen mit einfacher Mehrheit durchgedrückten Wahlrechts sind indes verfassungsgemäß. Dazu zählt der Plan, den Bundestag auf rund 630 Abgeordnete zu schrumpfen. Dafür darf auch die Regel greifen, einzelnen Kandidaten trotz eines Sieges im Wahlkreis das Mandat zu verwehren. Dies sei „keine Abkehr von den Grundzügen des bisherigen Wahlrechts“, urteilten die Richter, übrigens einstimmig. Das könnte ebenfalls die CSU in den Städten Bayerns sowie einzelne AfD-Kandidaten im Osten treffen. Söder kündigt umgehend an, eine unionsgeführte Bundesregierung wolle die neue Zuteilungsregelung wieder korrigieren: „Das ist für die CSU eine Koalitionsbedingung für eine nächste Bundesregierung.“
SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich hält eine Änderung des Wahlrechts nach den neuen Vorgaben des Gerichts noch vor der Wahl 2025 für möglich. Das werde man „innerhalb der Koalition, aber auch mit der Union beraten“, sagte er. Justizminister Marco Buschmann (FDP) räumte indirekt ein, ein politischer Konsens wäre klüger gewesen. „In Zukunft müssen wir in diesen entscheidenden Fragen stärker auf demokratischen Konsens setzen.“ cd